Die Klasse 3R1
 
  Home
  Alles zur 3r1
  => Klassenlehrer
  => Mädchen
  => Knaben
  => Stundenplan
  => Hausordnung
  Lager
  Gallerie
  Spiele
  Videos
  Links
  Gästebuch
Hausordnung
REGIONALSCHULE SÜD SCHUL- UND HAUSORDNUNG 
 
 

1. Höflichkeit
Wir begegnen uns im Schulhaus und auf dem Pausenplatz freundlich und rücksichtsvoll.

2. Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt pünktlich. Vor Ende der Lektion (1. Gong) darf ich den Unterrichtsraum (Turnhallentrakt) nicht verlassen. Nach dem 1. Gong begebe ich mich zum nächsten Schulzimmer. Beim 2. Gong beginnt der Unterricht.
Erscheint die Fachlehrperson nicht, meldet sich der Klassenchef / die Klassenchefin zehn Minuten nach Beginn der Stunde im Sekretariat.

3. Fahrräder
Das Fahrrad darf ich nur in den dafür vorgesehenen Parkplätzen (Veloparkplatz bei der Arena) abstellen.

4. Absenzen
Kann ich krankheitshalber die Schule nicht besuchen, benachrichtigen meine Eltern telefonisch - noch vor Schulbeginn - die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer oder hinterlassen eine Meldung auf dem Schulsekretariat.
Sobald ich wieder gesund bin, lege ich allen Lehrpersonen, in deren Unterricht ich gefehlt habe, das von den Eltern unterzeichnete Absenzenbüchlein vor. Die Termine für Arzt- und Zahnarztbesuche lasse ich mir vom Arzt oder von den Eltern bestätigen und lege diese Bestätigungen vorgängig den betreffenden Lehrpersonen vor.
Bei körperlichen Beschwerden weise ich für den Sportunterricht das von den Eltern signierte Absenzenbüchlein oder ein Arztzeugnis vor. Bei längeren Absenzen können deine Eltern gemäss den Richtlinien der Schuldirektion ein Dispensionsgesuch einreichen.

5. Schulische Aktivitäten
Die von der Schule organisierten Anlässe und Ausflüge sind für mich obligatorisch.

6. Urlaubsgesuche
Ich habe die Möglichkeit, pro Jahr drei Tage Sonderurlaub für den Besuch von kulturellen, sportlichen Veranstaltungen und für familiäre Anlässe einzusetzen. Der Sonderurlaub soll nicht als Ferienverlängerung verstanden werden. Ich verpflichte mich, das in der Schule Versäumte aufzuarbeiten. Das Sonderurlaubsgesuch muss ich in schriftlicher Form - mit Zustimmung meiner Eltern - mindestens eine Woche im Voraus der Klassenlehrperson (siehe Kopiervorlage in der Brigga) abgeben. Urlaubsgesuche für den Monat Juni müssen bis am 30. Mai schriftlich an die Klassenlehrperson gerichtet werden. Urlaubsgesuche für den Monat Juni werden durch die Schuldirektion bewilligt. Der Entscheid wird über die Klassenlehrperson dem Schüler mitgeteilt.

7. Verhalten im Schulhaus/ Treppenhaus/ Schulzimmer

  • Ich betrete das Schulhaus durch die Haupteingänge und begebe mich sofort in das Schulzimmer. Den Seiteneingang benutze ich nur bei entsprechender Erlaubnis.
  • Im Schulhaus und Turnhallentrakt sind Herumrennen, Lärmen, Raufen, Schreien, Pfeifen und dergleichen untersagt.
  • Während der 5-Minutenpause darf ich das Stockwerk nur für einen Zimmerwechsel oder mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen.
  • Die Toilette besuche ich während des Stundenwechsels. Ausnahmen werden durch die Lehrpersonen geregelt.
  • In der 5-Minutenpause darf ich den Apfelautomaten nicht benutzen.
  • Ausserhalb der Unterrichtszeit darf ich mich nur im Schulhaus aufhalten, wenn ich durch die Schuldirektion, eine Lehrperson oder den Hauswart dazu aufgefordert werde.
  • Ich behandle das Mobiliar, welches mir von der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, mit der nötigen Sorgfalt. Wenn ich einen Schaden verursache, melde ich diesen dem Hauswart, der zuständigen Lehrperson oder auf der Schuldirektion. Kosten für Beschädigungen, die von mir mit böser Absicht begangen wurden, werden von mir bzw. meinen Eltern bezahlt.
  • Für das Aufstuhlen folge ich den Weisungen des Lehrpersonals.
  • Ich trage während dem Unterricht keine Mützen oder andere Kopfbedeckungen. Jacken, Regenschirme etc. bleiben vor dem Schulzimmer in der Garderobe.
  • Skooter, Rollbretter oder ähnliche Fahrzeuge darf ich auf dem Schulhausareal und im Schulhaus nicht benutzen.
  • In den Unterrichtsräumen ist es mir untersagt, Kaugummi zu kauen.
  • Ich darf mich in der Cafeteria, im Lehrerzimmer und im Vorraum zum Lehrerzimmer nur in Begleitung einer Lehrperson aufhalten. Auch ist es mir nicht erlaubt, die Fotokopiermaschine zu benutzen.

8. Rauchen, Schnupfen, Drogen und Alkohol
In allen Räumen des Schulhauses, auf dem Schulareal und dem Pausenplatz gilt ein striktes Rauchverbot sowie das Verbot Schnupftabak, Alkohol oder Drogen zu konsumieren.

9. Mobiltelefone, elektronische Geräte

  • Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind an der Orientierungsschule Brig-Glis verboten. Beim Betreten des Schulareals muss ich die Geräte ausschalten und in der Schultasche versorgen. Sie dürfen erst wieder nach dem Verlassen des Schulareals benutzt werden. Das Verbot gilt auch ausserhalb des Schulareals für Anlässe und Ausflüge, die von der Schule organisiert werden.
  • Das Herunterladen, Speichern und Abspielen problematischer Inhalte (pornographischer, Gewalt verherrlichender oder rassistischer Art) ist strengstens verboten. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Anzeige zu erstatten.
  • Auf dem Schulhausareal oder im Unterricht dürfen nur Photos, Filme oder Tonaufnahmen mit ausdrücklicher Bewilligung des zuständigen Lehrers und der Betroffenen gemacht werden. Wer unbewilligte Aufnahmen verbreitet (weitergibt, elektronisch versendet, ins Internet stellt usw.), muss mit rechtlichen Schritten rechnen.

10. Schneeballwerfen
Grundsätzlich ist das „Schneeballwerfen“ auf dem gesamten Schul- und Pauseplatzareal verboten; ausgenommen (während der grossen Pause) auf dem Rasenplatz der Rundbahn, ohne dass ich andere Personen gefährde oder Gegenstände beschädige.

11. Pauseordnung

  • Die Pause dauert 20 Minuten, von 0935 – 0955 Uhr. Sie findet von Montag bis Freitag jeweils am Vormittag statt.
  • Während der Pause ist es mir strikt untersagt, das Schulareal ohne Erlaubnis des Klassenlehrers, der Pausenaufsicht oder der Direktion zu verlassen. Das Pausenplatzareal ist genau festgelegt (vgl. Beilage Anhang).
  • Ich muss mich bei jeder Witterung im Freien auf dem Pauseplatzareal (vgl. Plan) aufhalten. Bei schlechter Witterung darf ich auf dem Stockwerk vor der Aula oder zwischen Turnhalle und Schulhaus bleiben (Der Entscheid liegt beim Hauswart).
  • 15 Minuten nach Pausebeginn läutet es ein Mal. Ich darf das Schulhaus wieder betreten, beim 2. Läuten beginnt die 3. Schulstunde und ich befinde mich im entsprechenden Unterrichtsraum.
  • Den Apfelautomaten benutze ich beim Hinausgehen. Beim Apfelautomaten darf ich mich nur aufhalten, wenn ich einen Apfel kaufen möchte; nicht aber um auf Kollegen und Kolleginnen zu warten.

12. Strafmassnahmen
Wenn ich mich nicht an die geltenden Anordnungen halte, trage ich die Konsequenzen.
Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

12.1 Durch die Lehrpersonen
12.1.1 Zusätzliche Arbeit
Falls ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme, kann mir eine Lehrperson bis zu drei Stunden Arbeit geben.

12.1.2 Ausschluss
Ist mein Verhalten nicht mehr tragbar, kann ich auch vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Ich muss in diesem Fall das Formular Verstoss gegen die Schul- und Hausordnung ausfüllen und auf dem Sekretariat unterzeichnen lassen. Während dieser Zeit darf ich die Schule nicht verlassen und bleibe unter Aufsicht der Lehrperson.

12.2 Durch die Schuldirektion bzw. Schulkommission
12.2.1 Verwarnungen
Die Schuldirektion spricht mir eine Verwarnung aus:

  • auf Antrag des Klassenrates, nachdem ich mehrmals ermahnt bzw. zurechtgewiesen wurde
  • wenn ich gegen die Anordnungen dieser Schul- und Hausordnung in grober Weise verstossen habe. 

12.2.2 Versetzung in eine andere Klasse / Schule
Falls notwendig werde ich in eine andere Klasse oder Schule versetzt.
Weitere Massnahmen bleiben vorbehalten.

13. Einheitliche Sanktionierung
Damit alle Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise behandelt werden, gilt folgender Strafmassnahmenkatalog:

  • Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht Doppeltes Nachholen der Zeit im Schulhaus
  • Verstoss gegen das Rauch-, Schnupf- und Alkoholverbot 2 Stunden zusätzliche Arbeit im Schulhaus
  • Unerlaubtes Entfernen vom Pausenplatz: 2 Stunden zusätzliche Arbeit im Schulhaus
  • Verstoss gegen die Regelung für die Benutzung von Handys und elektronischen Geräten: 2 Stunden zusätzliche Arbeit im Schulhaus

Die Eltern werden in den oben genannten Fällen von der Schulleitung informiert. Die Schulleitung spricht die Strafen aus und kontrolliert diese.

  • Ausschluss aus dem Unterricht 2 Stunden zusätzliche Arbeit im Schulhaus

Der Ausschluss wird den Eltern durch die Lehrperson gemeldet. Die Strafe wird von der Lehrperson ausgesprochen und kontrolliert.

14. Beschwerderecht
Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, kann ich mich beschweren.
Für allgemeine Beschwerden, die sich nicht gegen eine Lehrperson richten, ist meine Klassenlehrerin bzw. mein Klassenlehrer Ansprechpartner.
Falls eine Beanstandung gegen eine Lehrperson vorliegt, versuche ich, mich mit dieser auszusprechen. Wenn in dieser Besprechung keine Einigung erzielt wird, wende ich mich an den Klassenlehrer. Erreiche ich auch in dieser Zusammenkunft keine Lösung, kann ich mich an die Schulkreisleitung wenden. Falls mich das Ergebnis des Gesprächs nicht zufrieden stellt, ist die Schuldirektion mein nächster Ansprechpartner.

15. Sonderfälle / Ausnahmeregelungen
Für Sonderfälle und Ausnahmeregelungen ist die Schulkommission bzw. die Schulleitung zuständig. Die Betroffenen dieser Spezialfälle werden informiert.


Die vorliegende Schul- und Hausordnung wurde in der Teamkonferenz vom 14.08.07 diskutiert und verabschiedet.

Zeit:  
   
Infos über ihren Computer:  
  IP  
Es waren schon 4817 Besucher (23998 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden